elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

    Hinweise für Hilden

    Beschreibung

    Hinweise für Hilden

    Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

    Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hilden

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    40721 Hilden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2103 72-1777

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hilden

    Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Hilden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hilden

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hilden

    § 11 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hilden

    Fristen

    Hinweise für Hilden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hilden

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hilden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hilden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de