vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:
Hier finden Sie die Anträge für Wohngeld:- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Vermieterbescheinigung
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
- Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
Hilfe bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahmen zuständige Person:
- Buchstaben Ab - Da: Frau Köhnke
- Buchstaben Db-Hab: Frau Wilstacke
- Buchstaben Hac-Kiel: Frau Deike
- Buchstaben Kiem-Olb: Frau Doliff
- Buchstaben Olc-Sin: Frau Potthoff
- Buchstaben Sio-Z: Fau Wolfsheimer
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Abs. 2 WoGG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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