vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen
vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung von Amts wegen
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:
Hier finden Sie die Anträge für Wohngeld:- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 5 Personen
- Vermieterbescheinigung
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
- Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 5 Personen
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
Formulare
Hinweise für Dülmen
Voraussetzungen
Hinweise für Dülmen
Rechtsgrundlage(n)
§ 27 Abs. 2 WoGG
Verfahrensablauf
Hinweise für Dülmen
Fristen
Hinweise für Dülmen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dülmen
Kosten
Hinweise für Dülmen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dülmen
Weitere Informationen
Hinweise für Dülmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Dülmen