Wohngeld
Hinweise für Aldenhoven
Beschreibung
Hinweise für Aldenhoven
Wohngeld kann
- als Mietzuschuss beantragt werden, wenn Sie Mieter einer Wohnung sind,
- als Lastenzuschus beantragt werden, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung/Sozailhilfe etc.) haben keinen Wohngeldanspruch.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens,
- der Höhe der zuschußfähigen Miete bzw. Belastung.
Bitte beachten Sie, dass Wohngeld frühestens zum 1. des Monats gezahlt wird, in dem es beantragt wird.
Fragen zu den erforderlichen Nachweisen oder dem Antrag beantwortet Ihnen der/die aufgeführte zuständige Ansprechpartner/in. Wohngeldanträge werden in der Regel zusammen mit dem/der Antragsteller/in in der hiesigen Wohngeldstelle in Papierform ausgefüllt. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit vorab einen Online-Wohngeldrechner zu benutzen, der auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag berechnet. Direkt im Anschluss an die Berechnung können Sie Ihren Antrag online übermitteln. Benutzen Sie hierfür bitte den folgenden Link.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Wohngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02464 586117
E-Mail: wohngeld@aldenhoven.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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