Jugendhilfeplanung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Hürth, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

    Aufgaben:

    Die Jugendhilfeplanerin untersucht zusammen mit haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen:

    • Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden?
    • Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können?
    • Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden?

    Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, nach der der öffentliche Träger (das Jugendamt)

    • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
    • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und
    • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.

    Ansprechpartner

    Jugendamt (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de