Jugendhilfeplanung
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Hürth, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Aufgaben:
Die Jugendhilfeplanerin untersucht zusammen mit haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen:
- Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden?
- Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können?
- Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden?
Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, nach der der öffentliche Träger (das Jugendamt)
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hürth
- § 80 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth