Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Schwerbehinderte Personen können zwei verschiedene Parkausweise beantragen: 

    Für schwerbehinderte Personen mit nachgewiesener außergewöhnlicher Behinderung (Eintrag vom Kreis Soest Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten "aG" für außergewöhnlich Gehbehinderte bzw. "Bl" für Blinde) kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden (blauer Ausweis).  Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet und in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird auch in den Mitgliedsstaaten des Internationalen Transportforums (ITF) anerkannt.

    Schwerbehinderte Personen ohne die Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in einem eingeschränkten Umfang ebenfalls Parkerleichterungen erhalten. (orangener Ausweis).  Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet. Ist das Merkzeichen B nicht vorhanden, kann die Parkerleichterung nur für Nordrhein-Westfalen erteilt werden (Erlass III B3 -78-12/6 des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen vom 30.11.2015).

    Schwerbehindertenparkausweis (blauer Ausweis)

    Wer kann den Ausweis beantragen?

    • Außergewöhnlich Gehbehinderte Personen (Merkzeichen "aG")
    • Blinde Personen (Merkzeichen "BL")
    • Schwerbehinderte Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen, wobei die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.

    Was ist mit dem blauen Parkausweis für Schwerbehinderte Personen erlaubt?

    • Das Parken auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol).
    • Das Parken bis zu drei Stunden an Stellen, an denen eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist, und im Bereich eines Zonenhaltverbots. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben.
    • Die Überschreitung der zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots, in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist (Parkscheibe einstellen).
    • Das Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder Zeichen "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.
    • Das Parken während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist.
    • Das Parken an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung.
    • Das Parken auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden.
    • Das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

    Achtung: Es darf in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit bestehen. Wenn nicht an anders erwähnt, beträgt die höchstzulässige Parkzeit 24 Stunden!
     

    (Oranger) Parkausweis für Schwerbehinderte Personen

    Wer kann den Ausweis beantragen?

    • Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    • Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • Schwerbehinderte Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • Schwerbehinderte Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

    Was ist mit dem orangenen Parkausweis für Schwerbehinderte Personen erlaubt?

    Mit dem orangenen Parkausweis ist das Parken, an allen Stellen erlaubt, an denen mit dem blauen Parkausweis geparkt werden darf

    Achtung: Ausgenommen davon ist jedoch das Parken auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Schwerbehindertenparkausweis (blauer Ausweis)

    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung der Abteilung Soziales des Kreises Soest  über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelles Passfoto
    • Bei Verlängerung den abgelaufenen Parkausweis

    (Oranger) Parkausweis für Schwerbehinderte Personen

    • Antragsformular
    • Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung der Abteilung Soziales über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Verlängerung den abgelaufenen Parkausweis

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte Personen ist gebührenfrei.
    Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für drei Jahre erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de