Parkausweis für Schwerbehinderte
Parkausweis für Schwerbehinderte
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Für Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionsstörungen kann auf Antrag ein blauer Parkausweis für schwerbehinderte Menschen ausgestellt werden. Dieser berechtigt dazu unter anderem: in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken, in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken, auf gekennzeichneten Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden zu parken, im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, an Stellen, die durch Zeichen 314 und 315 StVO gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, auf Parkplätzen oder Parkstreifen, die mit Parkscheinautomaten oder Parkuhren geregelt werden, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken. Die Anträge beim Märkischen Kreis können persönlich oder schriftlich gestellt werden.
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Ansprechpartner
FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid
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Telefon Festnetz: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn
Adresse
Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02371 / 966-60
Fax: 02371 / 966-8700
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid Personalausweis (auch Kopie möglich) Lichtbild
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Online-Formular Schwerbehinderte - Parkausweis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen