Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Stadt Paderborn bietet Ihnen auf freiwilliger Basis, die Möglichkeit einen vorläufigen Parkausweis für Behinderte zu beantragen.

    Eine Beantragung ist unter folgenden Umständen möglich:

    • Sie haben einen Schwerbehindertenausweis beim Kreis Paderborn beantragt und warten auf Rückmeldung.
    • Es besteht aus anderen Gründen vorübergehend eine außergewöhnliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit.

    Die Gültigkeit erstreckt sich über die Dauer der vorübergehenden Behinderung und ist nur für das Stadtgebiet Paderborn gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 28/30 (ehem. Finanzamt)

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Der Parkausweis kann ausschließlich schriftlich beantragt werden.

    Je nach Grund der Beantragung benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Wenn Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Kreis Paderborn beantragt haben, reichen Sie bitte einen formlosen Antrag sowie die Eingangsbestätigung des Kreises Paderborn ein.
    • In anderen Fällen wenden Sie sich bitte zur nähren Abstimmung der Voraussetzungen und zu ggfls. benötigten Unterlagen an die Sachbearbeiterinnen.

     

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de