Parkausweis für Schwerbehinderte

    Parkausweis für Schwerbehinderte (Kreis Steinfurt)

    Hinweise für Lengerich

    Beschreibung

    Hinweise für Lengerich

    Schwerbehinderten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Dieser Antrag kann im Bürgerbüro persönlich oder durch eine dritte Person gestellt werden.

    Hierbei unterscheidet man zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen:

    1. Ausstellung eines Parkausweises, der berechtigt zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (§46 Straßenverkehrsordnung)

    2. Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung gem. §46 Straßenverkehrsordnung; diese berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen, allerdings nicht zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen. Andererseits sind die Voraussetzungen für die Erteilung erleichtert.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 2

    49525 Lengerich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05481 33-116

    Fax: 05481-337116

    E-Mail: buergerbuero@lengerich.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lengerich

    • Schwerbehindertenausweis

    • evtl. Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung

    • ein aktuelles Passfoto

    Formulare

    Hinweise für Lengerich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lengerich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lengerich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lengerich

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lengerich

    Kosten

    Hinweise für Lengerich

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lengerich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lengerich

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de