Parkausweis für Schwerbehinderte (Kreis Steinfurt)
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Schwerbehinderten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Dieser Antrag kann im Bürgerbüro persönlich oder durch eine dritte Person gestellt werden.
Hierbei unterscheidet man zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen:
Ausstellung eines Parkausweises, der berechtigt zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (§46 Straßenverkehrsordnung)
Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung gem. §46 Straßenverkehrsordnung; diese berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen, allerdings nicht zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen. Andererseits sind die Voraussetzungen für die Erteilung erleichtert.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05481 33-100
E-Mail: buergerbuero@lengerich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Schwerbehindertenausweis
evtl. Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung
ein aktuelles Passfoto
Formulare
Hinweise für Lengerich
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen