Parkausweis für Schwerbehinderte

    Schwerbehinderung - Parkausweis

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Den Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Ausweismerkzeichen "ag" (außergewöhnlich gehbehindert) und "bl" (blind).

    Mit diesem Ausweis ist der Inhaber berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen. Hierfür ist der Parkausweis gut sichtbar unter der Windschutzscheibe auszulegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Schwerbehindertenausweis
    • aktuelles Passbild

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Der Ausweis ist nicht fahrzeug-, sondern personenbezogen. Das bedeutet, dass jeder Fahrzeugführer, der eine berechtigte Person transportiert, den Ausweis benutzen kann.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de