Schwerbehinderung - Parkausweis
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Den Parkausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit den Ausweismerkzeichen "ag" (außergewöhnlich gehbehindert) und "bl" (blind).
Mit diesem Ausweis ist der Inhaber berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu benutzen. Hierfür ist der Parkausweis gut sichtbar unter der Windschutzscheibe auszulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
- Schwerbehindertenausweis
- aktuelles Passbild
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Ausweis ist nicht fahrzeug-, sondern personenbezogen. Das bedeutet, dass jeder Fahrzeugführer, der eine berechtigte Person transportiert, den Ausweis benutzen kann.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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