Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Sie möchten eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder ändern. Dann können Sie hier, im Onlinedienst "ELiA-Online" die erforderlichen Anträge oder Anzeigen digital erstellen und bei der zuständigen Behörde einreichen.
Mit ELiA-Online (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) können Sie:
- Anträge für neue Anlagen erstellen,
- Änderungen an bestehenden Anlagen anzeigen und
- Anträge für die Änderung bestehender Anlagen erstellen.
ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.
Die Nutzung von ELiA-Online setzt eine gültige Anmeldung voraus. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über das Servicekonto Gemeinsam-Online an oder registrieren Sie sich zuerst.
!!!Der Dienst ELiA-Online befindet sich in einer finalen Testphase und kann noch nicht für Anträge genutzt werden!!!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05251 308-6610
E-Mail: umweltamt@kreis-paderborn.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen)
Voraussetzungen
- Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
- Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
- Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Fristen
Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023