vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung

    Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

    Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen zu schützen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen).

    Die Arbeiten des Immissionsschutzes untergliedern sich in nachfolgende Hauptbereiche:

    • den genehmigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken/ Anlagen)
    • den nicht genehmigigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Elektrosmog, Lärm, kleinere Anlagen, etc.)

    Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die o. g. genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Sicherstellung der Umweltbelange sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit und Koordinierung der anderen Umweltbelange.

    Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    70 - Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-7100

    Fax: 02541 18-9019

    E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Münster Dezernat 52 und Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • Kartenmaterial zur Standortbestimmung
      • Übersichtsplan i.M. 1:25.000
      • Katasterplanausschnitt (Flurkarte)
      • Lageplan i.M. 1:500
    • Bauvorlagen nach den allgemeinen Bauvorschriften
    • Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibunge, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen, etc.
    • Angaben zur Luftreinhaltung
    • Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild
    • Maschinenaufstellungsplan
    • Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime
    • Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle
    • Angaben zur Abwasserwirtschaft
    • Angaben zum Umgang mit wassergef. Stoffen
    • bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSch V
    • Angaben zur Energieeffizienz
    • Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte
    • ggfs. Angaben zur Umweltverträglichkeit

    Für die Erstellung der Antragsunterlagen sollte ein Fachmann in Anspruch genommen werden. Vor Antragseinreichung sollten Sie Ihren Antrag mit uns besprechen.

    Voraussetzungen

    • Aus dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen muss die zuständige Stelle die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilen können.
    • Aus Ihrem Antrag muss ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn hervorgehen.
    • Sie müssen sich als Antragsteller oder Antragstellerin verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die vorzeitige Errichtung verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit der Errichtung der Anlage beginnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie wesentliche Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage genehmigen lassen möchten, kann die zuständige Stelle auch den Betrieb der Anlage vorläufig zulassen, wenn die Änderung dazu dient, die rechtmäßige Errichtung oder den Betrieb der Anlage sicherzustellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de