Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

    Gaststättengewerbe Anzeige dauerhaft

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Erteilung von Erlaubnissen (Konzessionen) zum Betrieb von Gaststätten (Restaurants, Gastwirtschaften, Eisdielen, Imbissstuben, Diskotheken, Nachtbars).

    Wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen will, benötigt dazu eine Schankerlaubnis.

    Bei festen Betriebsstätten / Gaststätten wird eine allgemeine Erlaubnis (Konzession) benötigt.

    Wer bei öffentlichen Veranstaltungen / Feiern / Festen aus besonderen Anlässen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, benötigt eine vorübergehende Schankerlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kamen

    • Antragsformular
    • Unterlagen der Gewerbemeldung (hier)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 (für Behörden)
    • Führungszeugnis der Belegart O (für Behörden)
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Pachtvertrag
    • Lageplan des Objektes (2-fach - Maßstab 1:500)
    • Bauzeichnungen (2-fach - Maßstab 1:100)
    • Beschreibung der Betriebsräume
    • Bescheinigung § 43 Infektionsschutzgesetz (erhältlich über das Gesundheitsamt)
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kamen

    Die beschriebenen notwendigen Antragsunterlagen und Nachweise beziehen sich auf "natürliche Personen". 
    Bei "juristischen Persoenen" wie GmbH, AG, eingetragener Verein (e.V.) sowie bei Personengesellschaften wie KG, oHG, GmbH unc Co.KG usw. ist im Einzelfall zu prüfen, welche zusätzlichen Nachweise vorzulegen sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de