Anlagen zur Feuerbestattung
Anlagen zur Feuerbestattung
Beschreibung
Zu den Anlagen zur Feuerbestattung gelten alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen.
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Münster (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz