Anlagen zur Feuerbestattung
Anlagen zur Feuerbestattung
Beschreibung
Zu den Anlagen zur Feuerbestattung gelten alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen.
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz