Anlagen zur Feuerbestattung

    Anlagen zur Feuerbestattung

    Beschreibung

    Zu den Anlagen zur Feuerbestattung gelten alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen.

    Ansprechpartner

    Für Weeze wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de