Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 19d AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de