Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler

    Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler

    Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    Der Handwerkerparkausweis soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,

    • die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
    • Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, die dazu
    • Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen, die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und die
    • schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
    • sowie ambulante soziale Dienste,

      die Arbeit erleichtern.

    Denn der Handwerkerparkausweis berechtigt dazu, im eingeschränkten Haltverbot, in Haltverbotszonen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken. Die Ausnahmegenehmigung gilt aber nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes. Sie erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.

    Die Parkerleichterung für das Kreisgebiet erteilt ausschließlich die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest.

    Die gebietsübergreifende Parkerleichterung für eine oder mehrere Bezirksregierungen in NRW wird abhängig vom Betriebssitz entweder durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest oder durch die Städte Lippstadt, Soest, Werl, Warstein erteilt.

    Die Städte Lippstadt, Soest, Werl und Warstein erteilen die Parkerleichterungen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren oder seinen Betriebssitz in einer der jeweiligen Städte hat. Liegt der Betriebssitz nicht in einer dieser Städte, wird die Parkerleichterung durch die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest erteilt.

    Ansprechpartner Kreis Soest:
    https://www.kreis-soest.de/verkehr-wirtschaft/verkehr/parken/erleichterungen/parkerleichterungen

     

    Ansprechpartner Wallfahrtsstadt Werl
    Abtl. Ordnungsangelegenheiten
    Straßenverkehr
    Konrad Hansbuer
    Telefon 02922/8003203
    E-Mail: verkehrsbehoerde(at)werl.de

    Daniela Gottlob
    Telefon: 02922/8003207
    E-Mail: verkehrsbehoerde(at)werl.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
    • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
    • Kopien der aktuellen Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (beidseitig)
    • Aktuelle Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtlichen Kennzeichen und die festen, deutlich lesbaren Firmenbeschriftungen auf beiden Fahrzeuglängsseiten ersichtlich sind

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    k eine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    v ariiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Hinweise für Werl

    Die Jahresgebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt für Werl 35,- €, den Kreis Soest 100,- €, für jedes weitere Fahrzeug 50,-€, für den Regierungsbezirk Arnsberg 150,-€ und für jeden weiteren Regierungsbezirk zuzüglich 50,- € oder für ganz Nordrhein-Westfalen 300,- €.

    Der Handwerkerparkausweis kann für 1 Jahr genehmigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Werl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de