Ausnahmegenehmigung Parken Gewebetreibender Ausnahmegenehmigung Parken Freiberufler Parkberechtigung Gewerbetreibender Parkberechtigung Freiberufler Parkausweis Gewerbetreibender Parkausweis Freiberufler
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Seit dem 01.04.2023 steht Ihnen die Abteilung "Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt" im Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.24 für diese Dienstleistung zur Verfügung. Wir bitten, hierfür über den Button "Termin vereinbaren" einen Termin zu buchen. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Ausstellung nicht möglich.
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief (bei mehreren Anträgen bitte alle Fahrzeugscheine vorlegen),
- Nachweis der Gewerbeausübung,
- Vollmacht mit Kopie des gültigen Personalausweises des Geschäftsinhabers bei Vertretung
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- p ersönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
k eine
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Bearbeitungsdauer
v ariiert zwischen den Behörden
Kosten
Hinweise für Dülmen
- die Gebühr beträgt 100,00 € pro Ausweis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dülmen
Weitere Informationen
Hinweise für Dülmen
Art der Parkerleichterung während der Einsatzzeit
- an Parkscheinautomaten ohne Gebühren und zeitliche Begrenzung zu parken,
- ohne Parkscheibe ohne zeitliche Begrenzung zu parken,
- im verkehrsberuhigtem Bereich außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken,
- in der Fußgängerzone zu parken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 11.08.2020
Stichwörter
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