Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben

    Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben

    Hinweise für Gladbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Bitte beachten Sie das Informationsblatt zum Thema Geldwäschegesetz der Bezirksregierung Münster am Ende dieser Seite!

     

    Gewerbe-Anmeldung

     

    Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tätigkeit selbstständig, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen, auf Dauer, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird und generell erlaubt ist. Der Beginn (Gewerbe-Anmeldung) einer solchen Tätigkeit ist spätestens mit Ausübungsbeginn bei der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.

     

    Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte u.ä. sowie unter anderem für die Urproduktion, künstlerische Tätigkeiten und die ausschließliche Verwaltung des eigenen Vermögens. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter.

     

    Für jede Betriebsstätte muss eine gesonderte Anmeldung vorgenommen werden.

     

    Die Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn der Ausübung, wenn hierfür eine gesonderte Erlaubnis, Handwerksrolleneintragung oder baurechtliche Genehmigung notwendig ist. Unter Umständen kann eine Anzeige auch erst nach erteilter Erlaubnis o.ä. vorgenommen werden.

     

    Für die Anmeldung wird ein gültiges Ausweisdokument, die gegebenenfalls notwendige Erlaubnis sowie bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug benötigt.

     

     

    Gewerbe-Ummeldung

     

    Bei Verlegung der Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes oder Änderung/Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit(en) oder der Änderung des Namens der gewerbetreibenden Person, ist die Ummeldung des Gewerbebetriebes zeitnah vorzunehmen.

     

    Gewerbe-Abmeldung

     

    Wird die Gewerbetätigkeit aufgegeben bzw. vorübergehend ruhend gelassen oder in eine andere Stadt verlegt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle angezeigt werden. Anzeigen ausschließlich beim Finanzamt sind nicht ausreichen.

     

     

    Sollte eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht zeitnah erfolgen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

     

    Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung - GewO)

    § 38 Abs. 1 GewO regelt, für welche Gewerbezweige verpflichtend weitere Überwachungsmaßnahmen (zum Beispiel Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister) notwendig sind. Gemäß Absatz 2 kann das Erfordernis auch auf andere Gewerbezweige ausgedehnt werden.

     

    Gewerbeanmeldung nach Gewerbeuntersagung (§ 35 Gewerbeordnung - GewO)

    Liegt bei Ihnen eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO vor, so kann Ihnen auf formlosen schriftlichen Antrag gemäß § 35 Abs. 6 GewO die gewerbliche Tätigkeit wiedergestattet werden, wenn keine Unzuverlässigkeitsgründe mehr vorliegen. Nehmen Sie in diesem Falle bitte unbedingt vorher Kontakt mit dem Gewerbeamt auf!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Kopie des Personalausweises

    Formulare

    Hinweise für Gladbeck

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gladbeck

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung:


    a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:


    26 Euro


    b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:


    33 Euro


    c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter oder jede weitere gesetzliche Vertreterin bei juristischen Personen:


    13 Euro


    Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den oder die Gewerbetreibenden:


    15 Euro

     

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gladbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gladbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de