Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum erhalten

    Hinweise für Lippe

    Ein Teil eines Grundstücks an jemand anderen übertragen - erfahren Sie mehr zum Unschädlichkeitszeugnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Ein Unschädlichkeitszeugnis dient dazu, die Veräußerung kleinerer Trennstücke zu erleichtern.

    Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden.
    Die Katasterbehörde stellt darin fest, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Das kann zum Beispiel erforderlich sein bei Verkauf, Austausch oder unentgeltlicher Abtretung einer Teilfläche.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geoinformation und Geodatenmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7480

    Fax: +49 5231 62-7740

    E-Mail: geo@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Das Unschädlichkeitszeugnis wird auf formlosen Antrag hin erstellt. Benötigt werden

    • zustellfähige Adressen aller Eigentümer und Gläubiger,
    • aktueller beglaubigter Grundbuchauszug,
    • notarielle Verträge über Verkauf, Austausch oder Abtretung,
    • gutachterliche Äußerung über den Wert des Trennstücks (nur soweit vorliegend),
    • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte mit Darstellung der betroffenen Teilfläche

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Den Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Das Unschädlichkeitszeugnis kann formlos beantragt werden.

    Alle Beteiligten werden schriftlich mit einer Frist zur Äußerung angehört und können sich äußern.

    Gegen das erteilte Unschädlichkeitszeugnis kann unmittelbar Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Zeitgebühr: angefangene Viertelstunde EUR 25,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de