Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
In einem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die lastenfreie Übertragung des Eigentums an einem Teil einjes Grundstücks (Trennstück) für den Berechtigten unschädlich ist.
Unter den gleichen Voraussetzungen können auch Rechte an Grundstücken ohne Zustimmung eines oder mehrerer Begünstigten aufgehoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- Formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses per E-Mail, FAX oder Brief mit folgenden Angaben:
- Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, ...)
- Zweck für welchen das Unschädlichkeitszeugnis benötigt wird.
- Es ist anzugeben, welcher Grundstücksteil berücksichtigt werden soll.
- Es ist anzugeben, welches eingetragene Recht berücksichtigt werden soll.
- Hilfreich ist ein Grundbuchauszug.
Formulare
Hinweise für Warendorf
Voraussetzungen
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Den Antrag auf Ausstellung eines Unschädlichkeitszeugnisses kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse hat. Bitte hierzu entsprechende Angaben im Antrag machen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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