Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
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Das Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung zur vereinfachten Durchsetzung einer Rechtsänderung an einem Grundstück. So kann ein Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen veräußert werden, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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