Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum Erteilung

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Das Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung zur vereinfachten Durchsetzung einer Rechtsänderung an einem Grundstück. So kann ein Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen veräußert werden, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de