Parkerleichterungen

    Parkerleichterungen

    Hinweise für Dormagen

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Ein orangener Parkausweis für Behinderte ist in seiner Gültigkeit auf Deutschland begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmegenehmigung für Menschen, deren Behinderung und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen den Schwerbehinderten gleichgestellt werden können. Daher wird dieser Parkausweis auch Gleichstellungsparkausweis genannt.

    Auch für einen orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Einen orangefarbenen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder B enthält. Entscheidend ist hierbei die genaue Funktionsstörungsart und der Behinderungsgrad.

    Seit einigen Jahren gibt es den Ausweis (zum Schwerbehintertenparkausweis), der ebenfalls einige Sonderrechte beim Parken mit sich bringt: die orange Parkerleichterung für Behinderte, im Amtsdeutsch "Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung)" genannt. 

    Das Allerwichtigste aber: die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt NICHT zum Parken auf ausgewiesenen Schwerbehinderten-Parkplätzen!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02133 257-3222

    Fax: 02133 257-7732

    E-Mail: buergeramt@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    • Ausgefüllter Antrag 
    • Schwerbehindertenausweis.
    • Bescheid des Versorgungsamtes.
    • Gültiges Ausweisdokument
    • Bei Verlängerung: Alter Parkausweis

    Formulare

    Hinweise für Dormagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    Die Anforderungen, um die orange Parkerleichterung zu beantragen, sind wie folgt

    • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
    • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 60.
    • Sie haben einen künstlichen Darmausgang und zugleich eine künstliche Harnableitung und der hierfür festgestellte GdB beträgt wenigstens 70.
    • Sie sind schwerbehindert und nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen.

    Achtung: Entscheidend ist der einzelne GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung und nicht der gesamte GdB, der sich aus der Summe einzelner Funktionsbeeinträchtigungen ergibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Sie füllen das Formular aus und laden alle notwendigen Unterlagen hoch.

    Anschließend weisen Sie sich durch die Onlinefunktion Ihres Personalausweises mit der 6-stelligen Pin aus.

    Die Unterlagen werden Ihnen nach positiver Prüfung postalisch zugesendet oder Sie erhalten eine Ablehnung Ihrer Antrragsstellung.

    Für einen persönlichen Termin: timeacle - Stadt Dormagen

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    Nach positiver Prüfung der vollständigen Unterlagen, wird eine Anfrage an den Rhein-Kreis Neuss gestellt. Nach einer individuellen Bearbeitungszeit, wird Ihnen eine Ablehnung oder die Parkerleichterung zugesendet.

    Kosten

    Hinweise für Dormagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dormagen

    Die orange Parkerleichterung für Behinderte berechtigt innerhalb Deutschlands zu folgenden Ausnahmen:

    • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken, sowie
    • im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
    • an Stellen, wo eine Parkscheibenregelung oder eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus und ohne Entrichtung der Gebühren zu parken,
    • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
    • im Bereich eines Bewohnerparkgebietes bis zu 3 Stunden zu parken und innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.
    • oranger Parkausweis für einen größeren Personenkreis, gültig nur innerhalb Deutschlands

    Legen Sie den orangen Schwerbehinderten-Parkausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de