Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Dieses gilt für folgende Tierarten:

    • Rind,
    • Schwein,
    • Schafe und Ziegen,
    • Pferde,
    • Gehegewild (Damwild und Wildschweine).

    Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter "Links und Downloads".

    Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger

    Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen - ungeachtet der letztendlichen Verwendung - vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.

    Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".

    Neben den unter "Onlinedienste" aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter verwenden:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinärangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Für die Trichinenuntersuchung:

    • Wildursprungsschein
    • Verpackte Fleischprobe

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
    • Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
    • Verordnung (EU) 2017/625
    • Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.

    Zahlungsarten:

    • Trichinenuntersuchung: Barzahlung
    • Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de