Hausschlachtung Durchführung amtliche Schlachttieruntersuchung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.
Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)
Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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