Eingliederungshilfe
Hinweise für Heiden
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe
Beschreibung
Hinweise für Heiden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Eingliederungshilfe und unbegleitete minderjährige Ausländer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 - 1472
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiden
Formulare
Hinweise für Heiden
Voraussetzungen
Hinweise für Heiden
Die Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe liegen vor, wenn
die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Für die erste Anspruchsvoraussetzung ist eine fachärztliche Stellungnahme notwendig, die eine psychische Störung gemäß dem ICD-10 (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen) feststellt. Das Vorliegen der zweiten Anspruchsvoraussetzung, die Teilhabebeeinträchtigung, wird nach der Antragstellung durch den Fachbereich Jugend und Familie geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heiden
Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Heiden
Sozialräume Raesfeld, Reken, Velen, Vreden - Altena, Lisa
Sozialräume Heek, Legden, Südlohn - Baten, Sandra
Sozialräume Gescher, Heiden, Isselburg, Rhede - Pietrowski, Ursula
Sozialräume Schöppingen, Stadtlohn - Vöcking, Christina
Teamkoordination - Heinicke, Thomas
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen