Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

    Eingliederungshilfe

    Hinweise für Borken

    Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Eingliederungshilfe

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Eingliederungshilfe und unbegleitete minderjährige Ausländer

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 - 1472

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467

    E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Formulare

    Hinweise für Borken

    Voraussetzungen

    Hinweise für Borken

    Die Voraussetzungen für die Gewährung der Eingliederungshilfe liegen vor, wenn

    1. die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und

    2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Für die erste Anspruchsvoraussetzung ist eine fachärztliche Stellungnahme notwendig, die eine psychische Störung gemäß dem ICD-10 (amtliche Klassifikation zur Verschlüsselung von Diagnosen) feststellt. Das Vorliegen der zweiten Anspruchsvoraussetzung, die Teilhabebeeinträchtigung, wird nach der Antragstellung durch den Fachbereich Jugend und Familie geprüft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Sozialräume Raesfeld, Reken, Velen, Vreden - Altena, Lisa

    Sozialräume Heek, Legden, Südlohn - Baten, Sandra

    Sozialräume Gescher, Heiden, Isselburg, Rhede - Pietrowski, Ursula

    Sozialräume Schöppingen, Stadtlohn - Vöcking, Christina

    Teamkoordination - Heinicke, Thomas

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de