Gebäudeeinmessung Durchführung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Der aktuelle Nachweis des Grundstücks- und Gebäudebestandes im Liegenschaftskataster ist unabdingbar. Als modernes Mehrzweckkataster ist das Liegenschaftskataster eine wichtige Grundlage für vielfältige Prozesse in der Verwaltung, Wirtschaft und Planung sowie für den privaten Rechtsverkehr. Neben dem amtlichen Nachweis der im Grundbuch eingetragenen Grundstücke, bildet es die Grundlage für alle Planungen, angefangen bei der Aufstellung von Bauleitplänen der Gemeinden bis hin zu überregionalen, großräumigen Planungen. Ziel ist der Aufbau eines umfassenden Geoinformationssystems, das einer Vielzahl von Anwendern und letztlich uns allen zugutekommt. Planungsverfahren können vereinfacht und somit auch kostengünstiger gestaltet, Bauanträge schneller bearbeitet und nicht zuletzt die Belange der Umwelt und Naturschutzes besser berücksichtigt werden. Aus den genannten Gründen reicht der alleinige Nachweis der Flurstücke nicht aus. So werden darüber hinaus unter anderem Informationen über den Gebäudebestand benötigt. Infolgedessen wurde bereits im Jahr 1972 die Gebäudeeinmessungspflicht für alle neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Gebäudeeinmessungen sind hoheitliche Vermessungen, die der Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen. Diese Vermessungen dürfen nur vom zuständigen Vermessungs- und Katasteramt oder in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.
Umsatzsteuergesetz (UStG) vom 26. November 1979 (BGBl. I S. 1953), in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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