Gebäudeeinmessung Durchführung

    Gebäudeeinmessung Durchführung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Der aktuelle Nachweis des Grundstücks- und Gebäudebestandes im Liegenschaftskataster ist unabdingbar. Als modernes Mehrzweckkataster ist das Liegenschaftskataster eine wichtige Grundlage für vielfältige Prozesse in der Verwaltung, Wirtschaft und Planung sowie für den privaten Rechtsverkehr. Neben dem amtlichen Nachweis der im Grundbuch eingetragenen Grundstücke, bildet es die Grundlage für alle Planungen, angefangen bei der Aufstellung von Bauleitplänen der Gemeinden bis hin zu überregionalen, großräumigen Planungen. Ziel ist der Aufbau eines umfassenden Geoinformationssystems, das einer Vielzahl von Anwendern und letztlich uns allen zugutekommt. Planungsverfahren können vereinfacht und somit auch kostengünstiger gestaltet, Bauanträge schneller bearbeitet und nicht zuletzt die Belange der Umwelt und Naturschutzes besser berücksichtigt werden. Aus den genannten Gründen reicht der alleinige Nachweis der Flurstücke nicht aus. So werden darüber hinaus unter anderem Informationen über den Gebäudebestand benötigt. Infolgedessen wurde bereits im Jahr 1972 die Gebäudeeinmessungspflicht für alle neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.

    Gebäudeeinmessungen sind hoheitliche Vermessungen, die der Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen. Diese Vermessungen dürfen nur vom zuständigen Vermessungs- und Katasteramt oder in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltung / Gebäudeeinmessungspflicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundlagenvermessung / Verm.tech. Außendienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

    Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.

    Umsatzsteuergesetz (UStG) vom 26. November 1979 (BGBl. I S. 1953), in der jeweils geltenden Fassung.

    Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de