Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Heiraten können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnsitz. Trauen Sie sich doch in Witten! Das Standesamt finden Sie im Rathaus, Marktstraße 16. Trauungen werden im Haus Witten durchgeführt (s. Traukalender). Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt. Das ist in der Regel das Standesamt ihres Wohnsitzes. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich. Ihren Wunschtermin können Sie bei uns bereits 12 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit reservieren. Nutzen Sie hierfür unseren Traukalender online. Über die Reservierungsmodalitäten unterrichten wir Sie gerne. Damit Sie Ihren Wunschtermin auch bekommen empfehlen wir, diesen so früh wie möglich zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass die verbindliche Anmeldung zur Eheschließung erst ab sechs Monate im voraus erfolgen kann. Nähere Informationen über Trautermine erhalten sie auf der Seite "Traukalender". Hinweis: Die Anmeldung zur Eheschließung ist in Witten nach vorheriger Terminreservierung im Standesamt möglich! Der gemeinsame oder ein einzelner Wohnsitz befindet sich in Witten Sie beide bzw. einer von Ihnen hat seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Witten und Sie möchten in Witten heiraten. Ihre Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie direkt bei uns vor. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus: Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung (= Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand). Wohnen Sie beide in Witten, müssen Sie diese Bescheinigung nicht besorgen. Wohnt einer von Ihnen nicht in Witten, so muss er sich diese Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes aushändigen lassen Geburtsregisterauszug. Den Geburtsregisterauszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Waren Sie beide oder einer von Ihnen schon einmal verheiratet, so benötigen wir folgende Unterlagen: Geburtsregisterauszug Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt). In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen: wenn die Vorehe in der früheren DDR oder im Ausland geschlossen worden ist, wenn Kinder vorhanden sind, wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist. Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so muss der Partner eine gesonderte Vollmacht (Beitrittserklärung) mitbringen. Diese erhalten Sie bei uns im Standesamt. Am Einfachsten finden Sie es am Ende dieser Seite im "Downloadbereich". Sie beide wohnen außerhalb von Witten und möchten bei uns heiraten? Wir freuen uns über Ihren Entschluss! Reservieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin (gerne auch telefonisch oder online). Nachdem Sie die Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorgenommen haben, übersendet dieses uns die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Eheschließung. Bitte geben Sie bei Anmeldung die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind und ihre E Mail Anschrift, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, sobald die Unterlagen eingegangen sind. Anschließend kommen Sie bei uns vorbei (nach vorheriger Terminvereibarung) und erörtern alle Fragen rund um ihre Eheschließung. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei ihrem Standesamt, da dies örtlich unterschiedlich sein kann. Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten/Standesbeamtinnen umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Konsulat nachzufragen. Nach deutschem Namensrecht haben Sie folgende Möglichkeiten: die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. So ist es auch möglich, den Namen aus einer Vorehe an den neuen Ehegatten weiterzugeben. Wird ein Ehename bestimmt,hat der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburts- oder Familiennamen (Name aus Vorehe) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen möchten. Sie geben keine Namenserklärung ab und behalten ihre bisherigen Namen, bzw. wenn Sie einen Namen aus einer Vorehe führen, können Sie wählen, ob sie ihren Geburts- oder jetzigen Familiennamen führen wollen. Können Sie sich vor der Trauung noch nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, so können Sie dies auch nach der Eheschließung unbefristet bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen. Was ist zu tun bei einer Namensänderung? Durch ihr Ja-Wort haben Sie aus dem "ich" ein "wir" gemacht und auch der Nachname hat sich geändert. Damit Sie sich im Hochzeitsstress nicht noch Sorgen um die bürokratischen Folgen machen müssen hier eine Checkliste der wichtigsten Anlaufstellen: Neuer Bundespersonalausweis und Reisepass - zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes, in Witten in der Bürgerberatung im Rathaus. Möglich ist die Beantragung ab sechs Wochen vor ihrem Hochzeitstermin unter Vorlage der Anmelde - und Terminbestätigung oder nach Eheschließung unter Vorlage der Eheurkunde. Kraftfahrzeugpapiere - im Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig das Straßenverkehrsamt in Schwelm oder in Witten-Herbede. Sollten Sie außerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Stadtverwaltung. Führerschein - eine grundsätzliche Verpflichtung zur Änderung des Führerscheines besteht nicht. Sie sollten jedoch auf jeden Fall Berücksichtigen, dass der Führerschein im Ausland von den zuständigen Behörden nur mit aktuellem Namen anerkannt wird. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Sie sind Rentner? - Vorsorglich teilen Sie ihrer Rentenversicherung Bund schriftlich unter Angabe der Sozialversicherungsnummer und Kopie der Eheurkunde oder des neuen Personalausweises die Eheschließung und Namensänderung mit. Krankenkasse - fragen Sie ihre Krankenkasse auf welchem Wege die Änderungen mitgeteilt werden müssen. Bankverbindung - sobald man verheiratet ist, legt man den neuen Personalausweis oder die Eheurkunde vor. Der neue Personalausweis ist besser, weil er die Legitimation für das Konto ist. In der Regel kann man die alte Bankkarte bis zur Fertigstellung der neuen Karte weiter nutzen. Bei der Kreditkarte sollte man darauf achten, dass man solange mit dem alten Namen unterschreibt, bis die neue Karte fertig ist. Erkundigen Sie sich am Besten bei ihrer Bank wie der genaue Ablauf ist. Namensführung von Kindern Haben Sie bereits Kinder aus einer früheren Partnerschaft, so können diese unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls den neuen Ehenamen erhalten. Unsere Standesbeamten/-innen beraten Sie gerne.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Heiratsurkunde
    • ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung entstehen folgende Gesamtkosten: Heiraten Wochentags bis freitags 13:00 Uhr: Standesamt: 54,00 € (80,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 184,00 € (210,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Heiraten an Freitagnachmittagen und Samstagen: Standesamt: 215,00 € (241,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 310,00 € (336,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Stammbuch auf Wunsch ab 19,00 € bis 40,00 €. Die aufgeführten Kosten beinhalten nicht die Mieten für die Räumlichkeiten an den Ambientetrauorten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Beitrittserklärung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de