Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, z. B. wenn Sie bei der Heirat minderjährig oder geschäftsunfähig waren, Sie sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden, Sie arglistig getäuscht wurden, Ihnen widerrechtlich gedroht wurde oder Sie nicht wussten, dass es sich um eine Eheschließung handelt.

     

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht Familiengericht wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen. Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.2 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 2

    33154 Salzkotten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. In jedem Fall sind die benötigten Dokumente im Original einzureichen.

    Bsp.: Beide Partner haben die deutsche Staatsangehörigkeit und waren noch nie verheiratet (ledig):

    • Gültiges Ausweisdokument
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (beim Geburtsstandesamt zu beantragen- nicht erforderlich bei Geburt in Salzkotten)
    • Erweiterte Meldebescheinigung (sobald eine Person nicht in Salzkotten gemeldet ist)

    Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:

    - ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
    - Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
    - eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Salzkotten

    Seit dem 01.10.2017 ist eine Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch gleichen Geschlechts möglich.

    Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann auch schriftlich oder von einem der Ehepartner mit Vollmacht erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig) bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    Dolmetscher
    Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Verlobten ein Dolmetscher mitzubringen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de