Aufhebung der Ehe
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Die förmliche Eheschließung umfasst die Frage an das Brautpaar, ob sich seit der Anmeldung der Hochzeit Änderungen in den Ehevoraussetzungen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen möchten (§14 Personenstandsgesetz). Im Anschluss an das Ja-Wort beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Erklärung der Eheschließenden. Diese Erklärung muss von den Vermählten, den Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unterschrieben werden.
Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie im Standesamt der Stadt Bad Honnef nachträglich beurkunden lassen, wenn einer der Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und es sich um eine Einwohnerin oder Einwohner Bad Honnefs handelt oder gehandelt hat. (§34 Personenstandsgesetz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihrem individuellen Hintergrund entsprechend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef geklärt. Generell benötigen Sie:
- Gültiges Ausweisdokument
- Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Wenn Sie nicht in Bad Honnef geboren wurden)
- Erweiterte Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht in Bad Honnef wohnen)
Formulare
keine
Voraussetzungen
Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
z. B.:
- noch nicht volljährig waren
- sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
- arglistig getäuscht wurden
- zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
- geschäftsunfähig waren
- bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.
Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bad Honnef
- Vereinbarung eines Termins im Standesamt unter den oben angeführten Kontaktdaten
- Erfolgreiche Anmeldung der Eheschließung
- Eheschließung am bestätigten Termin
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Honnef
Da eine Eheschließung in einem würdigen Rahmen stattfinden soll, besprechen Sie die Einzelheiten der Eheschließung und -beurkundung mit den Mitarbeitenden des Standesamtes der Stadt Bad Honnef
Eheschließungen können innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung stattfinden
Kosten
Weitere Informationen
- Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Stichwörter
Hinweise für Bad Honnef