Eheschließung AufhebungOnline erledigen

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Die förmliche Eheschließung umfasst die Frage an das Brautpaar, ob sich seit der Anmeldung der Hochzeit Änderungen in den Ehevoraussetzungen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen möchten (§14 Personenstandsgesetz). Im Anschluss an das Ja-Wort beurkundet der Standesbeamte oder die Standesbeamtin die Erklärung der Eheschließenden. Diese Erklärung muss von den Vermählten, den Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten unterschrieben werden.

    Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie im Standesamt der Stadt Bad Honnef nachträglich beurkunden lassen, wenn einer der Eheschließenden die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und es sich um eine Einwohnerin oder Einwohner Bad Honnefs handelt oder gehandelt hat. (§34 Personenstandsgesetz)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bee2e82b9b0ce87bb495d00538fa1e0b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2-33 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die erforderlichen Unterlagen werden Ihrem individuellen Hintergrund entsprechend in einem persönlichen Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef geklärt. Generell benötigen Sie:

    • Gültiges Ausweisdokument
    • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Wenn Sie nicht in Bad Honnef geboren wurden)
    • Erweiterte Meldebescheinigung (Wenn Sie nicht in Bad Honnef wohnen)

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sowie der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Honnef und betragen:

    Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Ehepartner Deutsche sind

    40,00€

    wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen ausländisches Recht zu beachten ist

    66,00€

    Vornahme der Trauung, wenn keiner der Eheschließenden einen Wohnsitz in Bad Honnef hat

    40,00€ zzgl.

    Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten

    95,00€ zzgl.

    Vornahme der Eheschließung außerhalb des Rathauses

    (Kosten für die Raummiete fallen zuzüglich an!)

     

    200,00€ zzgl.

     

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de