Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Die Eheanmeldung erfolgt am Wohnortstandesamt. Die Eheschließung kann an einem Standesamt Ihrer Wahl innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Unterlagen werden vom Wohnortstandesamt dann an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wenn Sie an einem Standesamt Ihrer Wahl und nicht am Wohnort heiraten möchten, entstehen Ihnen Gebühren sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung. Näheres erfragen Sie dann bitte beim zuständigen Standesamt.Anfragen für Trautermine richten Sie bitte schrifltich, per E-Mail an standesamt@odenthal.de oder telefonisch unter 02202 710113.Infos zu Trauorten, Samstagstrauungen, etc. finden Sie hier

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen, Standesamt und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    für ledige Deutsche in Deutschland geboren: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei Geschiedenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem EheregisterIn den Registerabschriften werden die Änderungen des Personenstands eingetragen, daher sollten die Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein.Bitte halten Sie Rücksprache mit dem Standesamt! Wir geben Ihnen gerne Auskunft!Wenn Sie die Eheschließung anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden!Wenn Sie oder Ihr Partner zur Anmeldung verhindert sein sollten, nutzen Sie bitte u. a. Formular zur Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam die Eheschließung anmelden bzw. zum Gespräch für die Eheschließung erscheinen.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    PStGBGBAVerwGebO NRW

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 € Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 € Eheurkunde: 10,00 € jede weitere Urkunde der gleichen Art: 5,00 € Eheschließung: 40,00 € Eheschließung, außerhalb Öffnungszeiten: 66,00 €Vornahme der Eheschließung als nicht auch für die Anmeldung zuständige Standesamt: 40,00 €Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 € Stammbuch zw. 7,50 € und 60,00 €Es können weitere Kosten entstehen (Örtlichkeiten, Namenserklärungen, Entgegennahme eidesstattliche Versicherung, Dolmetscher, o. ä.). Bitte erfragen Sie diese beim Standesamt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    Vollmacht zur Anmeldung der EheschließungAntrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de