Eheschließung Aufhebung

    Aufhebung der Ehe

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Sie wollen den Bund für’s Leben schließen? Wir beraten Sie gerne... und helfen Ihnen bei allen Fragen von A - wie Anmeldung der Eheschließung bis hin zu Z - wie Zeugen (Trauzeugen) gerne weiter!In Burscheid können Sie sich an drei verschiedenen Örtlichkeiten das Ja-Wort geben, im Trauzimmer des Rathauses, in der Lambertsmühle und auf Gut Landscheid. Samstags und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten sind keine Trauungen im Rathaus möglich.Damit Ihre Eheschließung auch stattfinden kann, muss zuerst die sog. Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Hierbei wird geprüft, ob keine Ehehindernisse vorliegen und einer Eheschließung rechtlich nichts im Wege steht.Welche Urkunden Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, hängt u.a. von Ihrem Familienstand und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.Für die Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung kommen; sollte jedoch einer von Ihnen verhindert sein, kann der andere Partner die Anmeldung mit einer Vollmacht allein vornehmen. Den Vordruck für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie im Standesamt. Fragen Sie bitte danach!Auch im Jahr 2023 werden Trauungen nur noch an feststehenden Terminen angeboten, die weiterhin vorzugsweise für Burscheider Paare reserviert sind.Dienstags und donnerstags und an den unten aufgeführten Terminen können Sie sich in Burscheid das "Ja-Wort" geben; die Uhrzeiten sind mit dem Standesamt abzustimmen. Montags und mittwochs finden in der Regel keine Trauungen statt. Nachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2023:Freitag13.10.2023reserviertSamstag28.10.2023reserviertSamstag11.11.2023reserviertFreitag17.11.2023 Freitag01.12.2023reserviertSamstag16.12.2023reserviertNachfolgend finden Sie die Termine für das Jahr 2024:Freitag12.01.2024 Samstag27.01.2024 Freitag02.02.2024 Samstag24.02.2024 Freitag08.03.2024 Samstag23.03.2024 Freitag05.04.2024 Samstag20.04.2024 Mittwoch24.04.2024 Samstag04.05.2024reserviertFreitag10.05.2024 Freitag24.05.2024 Freitag07.06.2024 Samstag22.06.2024 Freitag05.07.2024 Samstag20.07.2024 Mittwoch24.07.2024 Freitag02.08.2024 Samstag24.08.2024 Freitag13.09.2024 Samstag28.09.2024 Freitag11.10.2024 Samstag26.10.2024 Freitag08.11.2024 Samstag16.11.2024 Samstag07.12.2024 Freitag20.12.2024 Ab dem 01.01.2024 werde neue Gebühren für die Nutzung der Lambertsmühle und von Gut Landscheid erhoben:Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 175,00 EuroBereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 375,00 Euro, inklusive Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-146

    E-Mail: standesamt@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Heiratsurkunde
    • ggf. Nachweise für den Aufhebungsgrund, z. B. ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Ehe könnte aufhebbar sein, wenn Sie bei der Eheschließung
    z. B.:

    • noch nicht volljährig waren
    • sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befanden
    • arglistig getäuscht wurden
    • zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden sind oder
    • geschäftsunfähig waren
    • bei der Eheschließung nicht gewusst haben, dass es sich um eine solche handelt.

    Unter bestimmten Gründen ist die Aufhebung der Ehe trotzdem ausgeschlossen. Das wäre der Fall, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen. Waren Sie bei Eheschließung z. B. noch nicht 18 Jahre alt und geben jetzt als Volljähriger/Volljährige zu erkennen, dass Sie die Ehe fortsetzen wollen, bleibt es bei der Ehe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Verfahren zur Aufhebung der Ehe kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt eingeleitet werden.

    • Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt wird einen schriftlichen, begründeten Aufhebungsantrag beim Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
    • Das Familiengericht wird diesen Antrag der Ehepartnerin oder dem Ehepartner zustellen.
    • Das weitere Verfahren ist abhängig von der Reaktion der Ehepartnerin/des Ehepartners. In der Regel wird es zu einem gerichtlichen Termin kommen, in dem beide Ehegatten angehört werden. Ggf. ist eine Beweisaufnahme zu den Aufhebungsvoraussetzungen erforderlich.
    • Sodann wird das Familiengericht durch Beschluss über den Antrag entscheiden.
    • Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann eine Beschwerde eingelegt werden, und zwar binnen eines Monats durch einen Rechtsanwalt. Hierüber wird das zuständige Oberlandesgericht entscheiden.

    Fristen

    Je nach Aufhebungsgrund ein Jahr, z. B. bei arglistiger Täuschung, oder drei Jahre bei widerrechtlicher Drohung ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Aufhebungsgrundes (§ 1317 BGB)

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    Hinweise für Burscheid

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 EuroAnmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 EuroEheurkunde: 10,00 EuroEheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 66,00 EuroVornahme der Eheschließung, wenn Sie aus einer anderen Stadt kommen: 40,00 EuroEvtl. werden durch bestimmte Namenserklärungen, Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen o. ä. noch weitere Gebühren fällig.Bereitstellung der Räumlichkeiten in der Lambertsmühle: 125,00 Euro (ab 2024: 175,00 Euro)Bereitstellung der Räumlichkeiten auf Gut Landscheid: 325,00 Euro (ab 2024: 375,00 Euro), weiterhin inkl. einem Verzehrgutschein in Höhe von 200,00 EuroFamilenstammbuch: ab 19,00 Euro

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Thema Eheaufhebung siehe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de