Jugendförderung
Hinweise für Lippe
Sie sind Träger der Freien Jugendhilfe oder eine Kinder- und Jugendorganisation mit Sitz im Kreis Lippe? Erfahren Sie hier mehr über unsere Jugendförderung.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wir als Kreisjugendamt unterstützen die Kinder- und Jugendarbeit in vielfältiger Weise, zum Beispiel durch die Beratung von Vereinen, Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend. Außerdem fördern wir Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Projekte, Seminare und Veranstaltungen sowie Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Kinder- und Jugendförderplan - unter Weiterführende Informationen verlinkt.
Ansprechpartner
Amtsvormundschaften, Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-0
E-Mail: info@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Einen Zuschuss können Sie erhalten als
- anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
- Veranstaltungsteilnehmer oder Veranstaltungsteilnehmerin
- Begleitperson für behinderte Teilnehmer und Teilnehmerinnen
- Gruppenleitung
- Initiativgruppen, wenn sie Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII leisten
- Träger von Einrichtungen, mobiler Arbeit und Projekten, die überwiegend Kindern und Jugendlichen dienen, im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Lippe.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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