Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Die Annahme als Kind (Adoption) wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Allgemein gilt die Adoption als ein schwieriges und auch langwieriges Verfahren. Aufgrund gravierender rechtlicher Auswirkungen für die Adoptiveltern sowie für das Kind sind daher einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Die grundlegenden Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter der Überschrift "Annahme Minderjähriger" zu finden. Die "normale" Adoption ist jedoch ein überschaubares Verfahren und einfacher als dieses im allgemeinen angenommen wird. Die erste und wichtigste Voraussetzung nennt der § 1741 BGB. "Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht."

    Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle berät und überprüft Paare, die ein Adoptivkind aufnehmen wollen. Über die soziale und rechtliche Bedeutung der Adoption werden interessierte Paare informiert. In einem zweiten Schritt erfolgt eine angemessene Überprüfung der persönlichen Verhältnisse.

    Zu einer wichtigen Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gehört es, Eltern zu beraten, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein Kind zur Adoption freizugeben. Die ausführliche Beratung beinhaltet auch Hilfsangebote in Alternative zu diesem Schritt. Familien, die ein Kind mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben, werden durch die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle beraten und betreut.

    Zuständig:

    Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle für Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen

    Stadt Recklinghausen
    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
    Frau Ursel Greding
    Tel.: 02361 - 502214

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 286

    E-Mail: Jugendamt@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Informationen zum Thema Adoption allgemein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de