Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Beschluss

    Adoptionsvermittlung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Hinweise für Ahaus

    Die Städte Ahaus, Borken und Gronau betreiben zusammen mit dem Kreis Borken eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Die Städte Ahaus, Borken und Gronau betreiben zusammen mit dem Kreis Borken eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle.

    • Beratung und Unterstützung, wenn ein Kind adoptiert werden soll.

    • Berücksichtigung des Kindes mit seinen Bedürfnissen bei der Vermittlung.

    • Beratung und Informationsweitergabe an Adoptionsbewerber, die ein Kind adoptieren möchten.

    • Schulung künftiger Adoptiveltern und Beurteilung ihrer persönlichen Eignung.

    • Weitere Unterstützung und Schulungen während und nach der Aufnahme des Kindes.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    • notariell beurkundeter Adoptionsantrag
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
    • notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern

    Unterlagen der Annehmenden:

    • Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
    • Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
    • Geburtsurkunden
    • Meldebescheinigungen
    • Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
    • Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    • Sie wollen ein Kind adoptieren.
    • Sie haben alle erforderlichen Unterlagen für das Amtsgericht wie z. B. den notariell beurkundeten Adoptionsantrag vorliegen.
    • Das Familiengericht wird von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchführen und prüft das Adoptionsverfahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:

    • Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
    • Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
    • Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ahaus

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    • Notargebühren
    • Gerichtskosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ahaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ahaus

    Informationen zum Thema Adoption allgemein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de