Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Krankenkraftwagen

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Krankenkraftwagen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Krankenkraftwagen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. 

    Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. 

    Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. 

    Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung.

    Notwendige Unterlagen

    • ein gültiges Ausweisdokument  
    • Führerschein
    • Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 
    • Untersuchungen nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei erstmaliger Erteilung, der Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig
    • behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln)
    • Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen) 

    Gebühren 

    • 43,90 € (nach erstmaliger Erteilung nach Erteilung nach Ablauf)
    • 38,00 € (bei Verlängerung innerhalb der Frist) 
    • 25,00 € (bei Verlust) 
    • 13,00 € (behördliches Führungszeugnis) 

    Bearbeitungsdauer

    Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Datteln

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Datteln

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

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