Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen
Wenn Sie in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen in Deutschland. Das sind zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Forstämter, Theater, Museen, Sportvereine und vieles mehr.
Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. In der Regel wird er für zwölf zusammenhängende Monate geleistet. Ausnahmsweise kann er bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.
Für die Ableistung des Freiwilligendienstes bekommen Sie ein Taschengeld (Stand 2024: 453,00 Euro monatlich).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Aufenthaltsrecht und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-3780
E-Mail: auslaenderamt@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Bei kürzlich erfolgter Einreise: Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
- Bei einem Voraufenthalt in Deutschland: Aktueller Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweis über die beabsichtigte Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst (zum Beispiel Vereinbarung mit dem Träger des Bundesfreiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Einkommensnachweise, Sperrkonto, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Verpflichtungserklärung)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherungsschutz) für die gesamte Dauer des Freiwilligendienstes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern. Die Bezuschussung des Bundesfreiwilligendienstes durch den Bund ist kein Hinderungsgrund für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
- Ihrem Aufenthalt in Deutschland stehen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegen. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Bei Minderjährigkeit: die Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt liegt vor.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Blomberg
Verfahrensablauf
- Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel ein nationales Visum für Deutschland beantragen. Kein Visum benötigen neben EU- und EWR-Bürgern die Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika.
- Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich dann um eine Aufenthaltserlaubnis bemühen. Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit oder Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ablaufen.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin mit der an Ihrem Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Originalunterlagen mit zum Termin). Außerdem werden Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) abgenommen.
- Sie erhalten per Post eine Nachricht, dass Ihr Antrag bewilligt wurde und die Bundesdruckerei mit der Herstellung der eaT-Karte beauftragt wurde, oder dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.
- Sie erhalten per Post die Information, dass Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen können. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie diese persönlich abholen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
- Einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Bundesfreiwilligendienst gibt es nicht. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung.
- Die Aufenthaltserlaubnis gilt nur für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, ist dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitzuteilen.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 23.08.2022
Stichwörter
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