Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    Kommunalwahl als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger in das Wählverzeichnis eintragen lassen

    Sie erfahren Näheres zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Kommunalwahl, wenn Sie als Unionsbürger oder Unionsbürgerin in Deutschland leben.

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen).

    • Einteilung der Wahlbereiche und Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
    • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
    • Beschaffung von Wahlräumlichkeiten und Hilfsmitteln für die Durchführung
    • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
    • Einrichtung eines Briefwahlbüros
    • Organisation am Wahltag
    • Erhebungsermittlung am Wahltag
    • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
    • Prüfen der Wahlniederschriften

    Die jeweilige Wahl wird entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit der Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem für Sie darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, welcher auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet (Nachrichten-Newsletter) sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt.

    Für die Landtagswahl 2022 ist das Briefwahllokal Montags bis Freitags von 08:30 Uhr  - 12:30 Uhr für Sie geöffnet. Das Briefwahllokal finden Sie im Foyer des Rathauses. 

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Wahlgesetze
    (Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1: Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-100

    Fax: 02591 926-109

    E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-100

    Fax: 02591 926-109

    E-Mail: epping@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lüdinghausen

    Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)

    Voraussetzungen

    Sie sind im Wahlgebiet zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen
    • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
    • kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet Ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.

    Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
    • Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.

    In dieser Zeit können Sie auf Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    für die (Haupt-)Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl für einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis: bis zum 21. Tag vor der Wahl für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl für einen Einspruch auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de