Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler Erlaubnis

    Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Der Erlaubnispflicht unterliegen gewerbliche Vermittler und Berater von:

    • Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Anteilen oder Aktien an ausländischen offenen Investmentvermögen geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
    • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    IHK Lippe zu Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Leonardo-da-Vinci-Weg 2

    32760 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231-7601-0

    Fax: 05231-7601-57

    E-Mail: ihk@detmold.ihk.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Formulare

    Voraussetzungen

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    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geordnete Vermögensverhältnisse
    • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    • Sachkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de