Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen benötigen Sie eine Erlaubnis.
Der Erlaubnispflicht unterliegen gewerbliche Vermittler und Berater von:
- Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
- Anteilen oder Aktien an ausländischen offenen Investmentvermögen geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Sachkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Von der Erlaubnispflicht ausgenommen sind die Vermittler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Sie werden in ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführtes öffentliches Register eingetragen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020
Stichwörter
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