Erteilung von Auskünften zur Kampfmittelbelastung für Grundstücke im Stadtgebiet Borken
Hinweise für Borken
Beschreibung
Hinweise für Borken
Auch fast 80 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs gehen von im Boden liegenden Blindgängern noch immer Gefahren aus. Der Schutz der Bevölkerung vor diesen Gefahren obliegt als Aufgabe der Gefahrenabwehr der örtlichen Ordnungsbehörde.
Ist auf einem Grundstück ein Bauvorhaben mit Erdeingriffen geplant, sollte dieses vorab auf Kampfmittel überprüft werden.
Mit diesem Formular kann eine Kampfmittelauskunft für ein Grundstück im Stadtgebiet Borken beantragen werden. Eine solche Auskunft ist rechtzeitig vor Baubeginn bei allen Bauvorhaben mit Erdeingriffen zu beantragen. Zunächst erfolgt die Prüfung anhand einer Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe. Je nach Ergebnis kann dann eine Freigabe erteilt werden oder es sind weitere Überprüfungen notwendig.
In dem Antrag muss der Ort des Bauvorhabens eindeutig bezeichnet werden (z.B. mittels Postanschrift oder Gemarkung/Flur/Flurstück). Außerdem sind eine kurze Beschreibung des Vorhabens sowie ein Lageplan in einem geeigneten Maßstab nötig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02861 939 166
E-Mail: ordnungsamt@borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Formulare
Hinweise für Borken
Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Weitere Informationen zum Thema Kampfmittel hält der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe auf seiner Homepage bereit.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Borken