Emissionserklärung Befreiung

    Emissionserklärung Befreiung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Gemäß § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Voraussetzungen sind, dass alle Schadstoffe nur in einem geringfügigen Umfang emittiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59588

    Fax: +49 201 88-59559

    E-Mail: uib@umweltamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Formeller Antrag auf Befreiung, Nachweis, dass die vorhandenen Emissionen nur im geringfügigen Umfang emittiert werden

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Nachweis, dass die vorhandenen Emissionen nur im geringfügigen Umfang emittiert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    BImSchG §27, 11. BImSchV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Nach Eingang des Antrages wird dieser auf Plausibilität geprüft und darüber entschieden.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    2 Std.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de