Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte

    Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Bauen , Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2021 über die Parkerleichterung für die Ärzteschaft zur Sicherung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung können Ärzte, die häufig (mindestens 100 im Quartal) nachweisen, eine pauschalisierte Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Schriftlicher Antrag
    • Schriftliche Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung über die Gesamtanzahl der im Quartal durchgeführten Hausbesuche
    • Schriftliche Bestätigung, dass im Umkreis von 200 Metern vor und in der Nähe der Praxis kein Parkhaus, keine Garage, kein Parkplatz auf dem Grundstück der Praxis und kein bewachter Parkplatz genutzt werden kann
    • Angabe des Gültigkeitszeitraum

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzung für die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung ist, dass der Arzt/ die Ärztin in Ausübung seiner Tätigkeit häufig Kranke besucht (mindestens 100 pro Quartal) und die Ausnahmegenehmigung notwendig ist. Die Häufigkeit der Hausbesuche kann über die Bezirks- oder Kreisstelle der Ärtzekammer Nordrhein durch Rückfrage an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nachgewiesen werden. Die Notwendigkeit ist zu verneinen, wenn der Arzt oder die Ärztin im Umkreis von 200 Metern vor oder in der Nähe der Praxis ein Parkhaus, eine Garage, einen  Parkplatz auf dem zur Praxis gehörenden Grundstück oder einen bewachten Parkplatz nutzen kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) i. V. m. Runderlass des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Bauen , Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2021 über die Parkerleichterung für die Ärzteschaft zur Sicherung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Örtlich zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bereich der antragsstellende Arzt/ die antragsstellende Ärztin die Praxis ausübt.

    Bei Zweifeln an der Zugehörigkeit des Antragsstellers zu einer bestimmten Ärztegruppe, kann die Behörde bei der Kassenärztlichen Vereinigung  nach der Abrechnungsziffer klären, ob der Arzt/ die Ärztin Hausbesuche durchführt.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Ärzte ist auf maximal drei Jahre befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Mindestens 7 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Ausweis kann folgende Auflagen beinhalten:

    • Von der Nutzung des Ausweises darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht
    • Der Ausweis berechtigt nicht zum Parken innerhalb des absoluten Halteverbots
    • Der Ausweis muss bei Inanspruchnahme des Parkerleichterung im Original mitzuführen sein und auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Ausweis muss gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
    Der Ausweis muss den Stempel der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie die zeitliche Befristung beinhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de