Anliegerbescheinigung

    Anliegerbescheinigung

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Im Regelfall verlangen Banken, Sparkassen oder sonstige Kreditgeber bei einem beabsichtigten Kauf oder Bau eines Gebäudes eine Anliegerbescheinigung. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, ob und in welcher Höhe Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für das entsprechende Grundstück anfallen.

    Die Bescheinigung über mögliche anfallende Erschließungs- oder Ausbaubeiträge für ein erschlossenes Grundstück erhalten Sie vom Fachdienst Straßenbau. Hierzu benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag der Eigentümerin oder des Eigentümers, aus der das betreffende Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück) ersichtlich ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Dorfe 2

    33189 Schlangen

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Die Gebühr für eine Anliegerbescheinigung beträgt im Regelfall 24 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de