Anliegerbescheinigung

    Anliegerbescheinigung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Vor dem Kauf / Verkauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung sollte geklärt werden, ob für das betreffende Objekt die Beiträge bereits gezahlt wurden oder eventuell noch zu zahlen sind. Eine entsprechende Anfrage bei der Stadt kann ggfls. vor  unvermuteten Forderungen schützen.

    Eine Anliegerbescheinigung kann formlos per E-Mail beim Steueramt der Stadt Bad Honnef angeforderte werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bad Honnef

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Kosten

    Hinweise für Bad Honnef

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de