technische und betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen Förderung
Sie möchten sich in Ihrem handwerklichen Beruf weiterentwickeln? Informieren Sie sich hier über Fortbildungsmöglichkeiten.
Beschreibung
Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.
Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Titz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.
Formulare
Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.
Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.
Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.
Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.
Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.
Danach erhalten Sie ein Zeugnis.
Fristen
Keine.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.
Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Während Ihrer Weiterbildung können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über das sogenannte Meister-BAföG. Diese informiert Sie über einen möglichen Anspruch.
Informieren Sie sich auch über die Bildungsprämie.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 10.08.2020