Errichtung und Betrieb von Anlagen
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Basis für die Genehmigung von Anlagen, die bestimmte Grenzen - z. B. bezüglich Größe oder Durchsatzmenge - überschreiten.
Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich bei Anlagen, die im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) aufgeführt sind.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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