Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

    Rote Dauerkennzeichen für Händler (06er)

    Hinweise für Borken

    Für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten können zuverlässige Hersteller, Händler oder Werkstätten rote Dauerkennzeichen (06er) erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten können zuverlässige Hersteller, Händler oder Werkstätten rote Dauerkennzeichen (06er) erhalten.

    Soweit Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören und regelmäßig die Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten vornehmen, können Sie bei uns ein rotes Dauerkennzeichen beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310

    E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    Für die Bearbeitung Ihres Erstantrags benötigen wir folgende Unterlagen:

    • formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung für welchen Zweck das rote Dauerkennzeichen benötigt wird

    • Nachweis über eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (z. B. Mietvertrag)

    • Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung

    • eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) für rote Dauerkennzeichen

    • Führungszeugnis des Geschäftsführers für Behörden, Belegart „O“ (zu beantragen beim örtlichen Einwohnermeldeamt, Gültigkeit 3 Monate)

    • Auskunft vom Finanzamt in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)

    • Führerschein und Personalausweis des Geschäftsführers

    • zusätzlich wird durch uns eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt

    Ein Merkblatt mit weiteren Informationen steht als Download zur Verfügung. Sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Ihre Zuverlässigkeit belegen, würde Ihnen zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kennzeichen zugeteilt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
    • einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
    • einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.

    Zusätzliche Voraussetzungen sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
    • Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.

    Tipp:  Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

    Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Verlängerung:

    Wenn das rote Fahrzeugscheinheft abgelaufen ist, oder wenn 20 Fahrzeuge bewegt wurden, muss dieses neu ausgestellt werden.

    Benötigte Unterlagen für die Verlängerung:

    • Rotes Fahrzeugscheinheft

    • Fahrtennachweisbuch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de