Rote Dauerkennzeichen für Händler (06er)
Hinweise für Borken
Für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten können zuverlässige Hersteller, Händler oder Werkstätten rote Dauerkennzeichen (06er) erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten können zuverlässige Hersteller, Händler oder Werkstätten rote Dauerkennzeichen (06er) erhalten.
Soweit Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören und regelmäßig die Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten vornehmen, können Sie bei uns ein rotes Dauerkennzeichen beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1310
E-Mail: zulassungsstelle@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
Für die Bearbeitung Ihres Erstantrags benötigen wir folgende Unterlagen:
formloser, schriftlicher Antrag mit Begründung für welchen Zweck das rote Dauerkennzeichen benötigt wird
Nachweis über eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen (z. B. Mietvertrag)
Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung
eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) für rote Dauerkennzeichen
Führungszeugnis des Geschäftsführers für Behörden, Belegart „O“ (zu beantragen beim örtlichen Einwohnermeldeamt, Gültigkeit 3 Monate)
Auskunft vom Finanzamt in Steuersachen (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt)
Führerschein und Personalausweis des Geschäftsführers
zusätzlich wird durch uns eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt
Ein Merkblatt mit weiteren Informationen steht als Download zur Verfügung. Sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Ihre Zuverlässigkeit belegen, würde Ihnen zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten ein Kennzeichen zugeteilt.
Formulare
Voraussetzungen
Sie müssen
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen,
- einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug haben und
- einen Bedarf für ein solches Kennzeichen nachweisen.
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
- Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
- Soll Sie jemand bei der Antragstellung vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten das rote Kennzeichen und das Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Sie finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zuteilung des roten Kennzeichens.
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Verlängerung:
Wenn das rote Fahrzeugscheinheft abgelaufen ist, oder wenn 20 Fahrzeuge bewegt wurden, muss dieses neu ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen für die Verlängerung:
Rotes Fahrzeugscheinheft
Fahrtennachweisbuch
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
Hinweise für Borken